Die gemeindlichen Kindergärten von Bad Hindelang
In Bad Hindelang gibt es in 3 Ortsteilen je einen Kindergarten. In Bad Hindelang, in Hinterstein und in Unterjoch.
Anmeldung für das Kindergartenjahr 2024/2025
Dieses Jahr gibt es wieder die Möglichkeit die Kinder online anzumelden. Bitte verwenden Sie hierzu die unten stehende "Stammdatenerfassung Anmeldung" und den "Buchungsbeleg".
Kinderkrippe Hindelang | Kinder ab 1 Jahr |
Kindergarten Hindelang | Kinder ab 3 Jahren |
Kindergarten Hinterstein | Kinder ab 3 Jahren (bei ausreichend freien Plätzen ab 2 Jahren) |
Kindergarten Unterjoch | Kinder ab 3 Jahren (bei ausreichend freien Plätzen ab 2 Jahren) |
Bitte füllen Sie die Formulare vollständig aus und senden Sie diese bis spätestens 31.01.2025 an anmeldung.kita@badhindelang.de.
Sollte Ihnen eine Anmeldung online nicht möglich sein, können Sie alternativ diese Formulare beim Kindergarten Kunterbunt in Bad Hindelang, Alpgasse 14a, abholen. Diese liegen vor dem Haupteingang aus. Bitte die schriftliche Voranmeldung bis spätestens 31.01.2025 in den Briefkasten der jeweiligen Einrichtung einwerfen.
An folgenden Tagen, jeweils von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, kann die Anmeldung persönlich abgegeben werden und bei Interesse der Kindergarten besichtigt werden:
- Dienstag, 21.01.2025
- Mittwoch, 22.01.2025
- Donnerstag, 23.01.2025
Informationen zu den Kindergärten erhalten Sie in den Rubriken der einzelnen Kindergärten. Die Eingewöhnungen finden je im September/Oktober und bei freien Plätzen im Januar/Februar statt. Bei Bedarf und freien Plätzen können individuelle Eingewöhnungstermine vereinbart werden.
Angaben zu den Kosten finden Sie unter dem untenstehenden Link "Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung". Bei allen weiteren Fragen können Sie sich gerne an den jeweiligen Kindergarten wenden.
Die Bearbeitung der eingegangenen Anmeldungen wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Rückmeldung an die Eltern erfolgt im April 2025 dauern.
Der zeitliche Eingang der Anmeldungen bis 31.01.2025 spielt keine Rolle bei der Platzvergabe. Sollten zu wenig Plätze vorhanden sein, werden diese nach den Kriterien laut § 5 der Kindertageseinrichtungssatzung vergeben.
Adressen
Informationen zu den Kindergärten erhalten Sie in den Rubriken der einzelnen Kindergärten. Angaben zu den Kosten finden Sie in der "Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung".
Bei allen weiteren Fragen können Sie sich gerne an den jeweiligen Kindergarten wenden.