Friedhöfe
Der Markt Bad Hindelang unterhält im gesamten Gemeindegebiet drei Friedhöfe in den Ortsteilen Bad Hindelang, Hinterstein und Unterjoch.
Diese stehen allen Personen zur Verfügung, welche zum Zeitpunkt ihres Todes im Gemeindebereich von Bad Hindelang den Hauptwohnsitz hatten. Verstorbene, die keinen Wohnsitz hatten und denen kein Grabnutzungsrecht zusteht, können nur mit Genehmigung des Marktes Bad Hindelang in den gemeindlichen Friedhöfen bestattet werden.
Die Aussegnungshallen befinden sich auf den Friedhöfen in Bad Hindelang und Unterjoch. Diese dienen der Aufbewahrung Verstorbener bis zur Bestattung bzw. Überführung und zur Aufbewahrung von Urnen. Außerdem können in den Aussegnungshallen kleinere Trauerfeiern abgehalten werden.
Eine Zuweisung der Gräber auf allen Friedhöfen erfolgt nur durch die Friedhofsverwaltung auf Grund des Friedhofsplanes.
Nach Ablauf der Ruhefristen, sowie nach Ablauf der Nutzungsrechte können die Gräber entweder aufgelöst oder die Nutzungsrechte verlängert werden.
Auf allen Friedhöfen besteht keine Regelung der Öffnungszeiten.
Die Satzungen über die Bestattungseinrichtungen und Bestattungsgebühren können Sie hier einsehen.