Wichtige Hinweise zu den Grundsteuerbescheiden 2025
Warum erhalte ich einen Grundsteuerbescheid?
Am 10. April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsgrundlage des derzeit gültigen Systems der Grundsteuer auf Grundlage der sogenannten Einheitswerte für verfassungswidrig. Aufgrund dessen musste eine neue Bewertungsmethode eingeführt werden.
Der Ihnen nun vorliegende Bescheid beinhaltet erstmals die Bewertung der Grundsteuer nach der gesetzlich in Bayern vorgeschriebenen neuen Bewertungsmethode (Stichtag 01.01.2022). Diese Bewertung wurde ausschließlich vom Finanzamt durchgeführt. Im Anschluss daran wurde dem Markt Bad Hindelang der entsprechende Grundsteuermessbetrag übermittelt.
Für die Berechnung der Grundsteuer wird der vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag mit dem von der Gemeinde festgesetzten Hebesatz multipliziert.
Die Hebesätze betragen im Markt Bad Hindelang ab 2025 bei der Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 200 % und bei der Grundsteuer B (für Grundstücke) 430 %. Nachzulesen ist dies in der Realsteuersatzung. Bisher betrugen die Hebesätze bei der Grundsteuer A 300 % und bei der Grundsteuer B 430 %.
Der Markt Bad Hindelang hat jedoch keinen Einfluss auf die Höhe Ihres Messbetrages. Bei Nachfragen oder Unstimmigkeiten hierzu wenden Sie sich bitte ausschließlich an das zuständige Finanzamt Immenstadt unter Angabe Ihres Aktenzeichens und nicht an den Markt Bad Hindelang.
Korrigierte Erklärungen und Änderungsanträge können per ELSTER oder schriftlich in Papier beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.
Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform
Auf der Homepage www.grundsteuer.bayern.de erhalten Sie aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform. Auch werden die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Grundsteuerbescheiden behandelt. Unter anderem sind dies folgende Themen:
- Ich bin der Meinung, dass mein Bescheid nicht richtig ist. Was kann ich tun?
- Was ist, wenn ich nicht mehr Eigentümer des Grundbesitzes bin?
- Kann die Grundsteuer gestundet werden?
- Hilfe zur Überprüfung der Berechnungen in den Bescheiden, anhand einfacher Beispiele
- Vordrucke und Anleitungen zum Ausfüllen der Formulare
- Links zu Infobroschüren, Chat Bot, kostenpflichtigem Datenabruf des Liegenschaftskatasters sowie Gesetzestexten
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich direkt an das Finanzamt.
Fragen und Änderungen zu Namen oder Adressen
Falls Sie konkrete Fragen oder Anliegen zu Adress- oder Namensänderungen haben, können Sie sich gerne telefonisch an uns wenden. Jedoch kann es aufgrund des zu erwartenden erhöhten Arbeits- und Telefonaufkommens zu Verzögerungen und Wartezeiten kommen. Alternativ können Sie uns gerne per Post oder E-Mail (steueramt@badhindelang.de) kontaktieren.
Zahlungen der Grundsteuer an den Markt Bad Hindelang
Bestehende SEPA-Lastschriftmandate bleiben bestehen.
Bitte vergessen Sie nicht bestehende Daueraufträge entsprechend bei Ihrer Bank abzuändern.
Ein neues SEPA-Lastschriftmandat können Sie unter www.marktbadhindelang.de/online-service einreichen.
Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern
Informationen des Bayerischen Landesamt für Steuern zur Grundsteuerreform
Neuregelung der Grundsteuer
Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.
Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.
Wie lief das Verfahren ab?
Das bisher bekannte, dreistufige Verfahren bleibt weiter erhalten. Eigentümerinnen und Eigentümer haben eine sog. Grundsteuererklärung abzugeben. Das Finanzamt stellt auf Basis der erklärten Angaben den sog. Grundsteuermessbetrag fest und übermittelt diesen an die Kommune. Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten über die getroffene Feststellung des Finanzamtes einen Bescheid, sog. Grundsteuermessbescheid. Der durch das Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag wird dann von der Kommune mit dem sog. Hebesatz multipliziert. Den Hebesatz bestimmt jede Kommune selbst. Die tatsächlich nach neuem Recht zu zahlende Grundsteuer wird den Eigentümerinnen und Eigentümern in Form eines Bescheids, sog. Grundsteuerbescheid, von der Kommune mitgeteilt. Den Grundsteuerbescheid erhalten Sie voraussichtlich in 2024. Die neue Grundsteuer ist ab dem Jahr 2025 von den Eigentümerinnen und Eigentümern an die Kommune zu bezahlen.
Was bedeutet die Neuregelung für Sie?
Waren Sie am 1. Januar 2022 (Mit-)Eigentümerin bzw. (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern? – Dann aufgepasst:
Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Hierzu wurden Sie durch Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern am 30. März 2022 öffentlich aufgefordert.
Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten am 1. Januar 2022 maßgeblich, sog. Stichtag.
Was ist zu tun?
Ihre Grundsteuererklärung konnten Sie in der Zeit
vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Januar 2023
bequem und einfach elektronisch über das Portal ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben.
Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie nicht möglich sein, können Sie diese auch auf Papier einreichen. Die Vordrucke hierfür finden Sie ab dem 1. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, in Ihrem Finanzamt oder in Ihrer Gemeinde.

Sie sind steuerlich beraten?
Selbstverständlich kann die Grundsteuererklärung auch durch Ihre steuerliche Vertretung erfolgen.
Sie haben Eigentum in anderen Bundesländern?
Für Grundvermögen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in anderen Bundesländern gelten andere Regelungen für die Erklärungsabgabe als in Bayern.
Informationen stehen unter www.grundsteuerreform.de zur Verfügung.
Sie benötigen weitere Informationen oder Unterstützung?
Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter
Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt.
In Bayern gilt es, rund 6,3 Mio. Feststellungen zu treffen – bitte sehen Sie aufgrund der Menge der zu bearbeitenden Grundsteuererklärungen von Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Grundsteuererklärung ab.
Hängen die Grundsteuerreform und der Zensus 2022 zusammen?
Das Bayerische Landesamt für Statistik führt derzeit einen Zensus mit einer Gebäude- und Wohnungszählung durch. Die Grundsteuerreform und der Zensus sind voneinander unabhängig. Weitere Informationen zum Zensus finden Sie unter www.statistik.bayern.de/statistik/zensus.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie im Flyer "Grundsteuerreform in Bayern" oder in den FAQs.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Finanzamt!