- +49 8324 892-1200
- rathaus@badhindelang.de
Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00
Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages
Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
Freigabevermerk
Stand: 17.09.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Markt Bad Hindelang
Rathaus Bad Hindelang