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Gefährliche Wildtiere; Beantragung einer Erlaubnis für die nicht gewerbliche Haltung

Wenn Sie ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art privat halten möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der Gemeinde.

Beschreibung
Voraussetzungen
Besondere Hinweise
Ordnungsamt
Rathaus Bad Hindelang

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