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Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Ausnahme vom Bebauungsplan
Wenn Ihr verfahrensfreies Vorhaben einer in einem Bebauungsplan festgesetzten Ausnahme entspricht, können Sie eine Ausnahme beantragen.
Stand: 17.11.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
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Marktbauamt
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