Wahl der Schöffen und Jugendschöffen
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Daher werden in unserer Gemeinde Personen gesucht, die am Amtsgericht Sonthofen und am Landgericht Kempten als ehrenamtliche Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten bzw. Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz.
Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.
Die Jugendschöffen sollten zudem über Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.
Es werden Bewerberinnen und Bewerber gesucht, die in Bad Hindelang wohnen und am 01. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden.
Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Personen, welche zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, sind von der Wahl ausgeschlossen.
Interessenten können sich ab sofort schriftlich beim Markt Bad Hindelang, Herr Meßenzehl, Marktstraße 9, 87541 Bad Hindelang, Tel. +49 8324 / 892 -241, wahlen@badhindelang.de bewerben.
Die Bewerbungsfrist für die Jugend-Schöffen endet am 15.02.2023.
Die Bewerbungsfrist für die Erwachsenen-Schöffen endet am 10.04.2023.
Den Bewerbungsbogen können Sie sich auch online herunterladen:
Bewerbung Jugend-Schöffe
Bewerbung Erwachsenen-Schöffe
Weitere Informationen finden Sie hier:
www.justiz.bayern.de/service/schoeffen
www.schoeffenwahl.de