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Heckenpflege - aber richtig und mit Förderung

  • Amtliche Bekanntmachung

Landwirte werden bei der Pflege und Erneuerung von Hecken fachlich und finanziell unterstützt

Kempten/Sonthofen (pm). Hecken gehören zu den ökologisch wertvollsten Biotopen einer Kulturlandschaft. Sie sind Futterquelle und Lebensraum für Insekten, Vögel und Wildtiere. Deshalb ist ihre naturschutzfachliche Pflege besonders wichtig und wird vom Staat gefördert.

Noch bis 30. Juni 2023 können Landwirte beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Kempten einen Förderantrag zur Erneuerung und Hecken und Feldgehölzen im Rahmen des Bayerischen Kulturlandschaftsprogrammes (KULAP, I88) stellen. Wichtig dabei ist, dass der Antragsteller ein Erneuerungskonzept vorlegt. Dieses wird vom Landschaftspflegeverband Oberallgäu-Kempten e.V. erstellt. Mit der Pflege der Hecke darf erst nach der Bewilligung des Förderantrags begonnen werden.  Der gesetzlich geregelte Schnittzeitraum liegt außerhalb der Vogelbrutzeit (1. März bis 30. September). Sind alle Fördervoraussetzungen erfüllt, gibt es 3,80 € pro Quadratmeter erneuerter Hecke (oder erneuertem Feldgehölz).

Doch bevor eine Hecke gepflegt werden kann, muss sie erst einmal gepflanzt werden. Am besten mit autochthonen, einheimischen Gehölzen. Auch die Neuanlage von Hecken kann über ein KULAP-Programm gefördert werden. Besonders wertvoll ist die gute Zusammenarbeit zwischen den Landwirten, dem Landschaftspflegeverband Oberallgäu-Kempten e.V., der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Oberallgäu und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten.

Weitere Informationen erhalten Sie:

  • Im Internet www.stmelf.bayern.de unter der Rubrik „Förderung“
  • Beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten bei der Wildlebensraumberaterin Anne Kunz Tel. 0831/52613-1234
  • Beim Landschaftspflegeverband Oberallgäu-Kempten e.V. in Sonthofen mit der Telefonnummer 08321/80568-0
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