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Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01. Januar 2024

  • Aus dem Rathaus

Der Gesetzgeber hat beschlossen, den Kinderreisepass zum 01.01.2024 abzuschaffen, weil er aufgrund seiner seit 01.01.2021 nur noch einjährigen Gültigkeit und seiner teilweise fehlenden Anerkennung durch andere Staaten in seiner Verwendbarkeit und Bedeutung weiter abgenommen hat.

Der Gesetzgeber hat beschlossen, den Kinderreisepass zum 01.01.2024 abzuschaffen, weil er aufgrund seiner seit 01.01.2021 nur noch einjährigen Gültigkeit und seiner teilweise fehlenden Anerkennung durch andere Staaten in seiner Verwendbarkeit und Bedeutung weiter abgenommen hat.

Ab 01.01.2024 werden daher - unabhängig vom Alter - für deutsche Staatsangehörige nur noch mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise ausgestellt.

Bis zum 31.12.2023 erhalten Sie von der Gemeinde Bad Hindelang weiterhin noch Kinderreisepässe mit einer einjährigen Gültigkeit (maximal bis zum 12. Lebensjahr des Kindes). Gleichzeitig können bis zum 31.12.2023 gültige Kinderreisepässe für ein weiteres Jahr (auch hier maximal bis zum 12. Lebensjahr des Kindes) verlängert werden.

Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt!

 

Erforderliche Unterlagen, die zur Beantragung eines Legitimationsdokumentes (Personalausweis oder Reisepass) für Kinder benötigt werden, sind:

•    das aktuelle Legitimationsdokument (soweit vorhanden)
•    ein aktuelles biometrisches Passbild des Kindes
•    eine Geburtsurkunde im Original und
•    die Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter

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